Spiel- und Platzordnung des TC Wittlensweiler e.V.
1.
Spielberechtigt sind nur Mitglieder des TC Wittlensweiler e.V., die Ihren Clubbeitrag voll entrichtet haben sowie Gastspieler, die
vor Spielantritt den Unkostenbeitrag (siehe Punkt 6) entrichtet haben.
2.
Spielzeiten
Der Tennisplatz darf täglich von 6:oo Uhr bis 22:oo Uhr bespielt werden
3.
Platzbelegung
Spielberechtige Mitglieder des TCW regeln die Belegung der Plätze selbständig und eigenverantwortlich nach folgendem
Belegungssystem:
a)
Die Plätze können nur zur vollen Stunde belegt werden.
b)
Die Belegung wird von den Clubmitgliedern eigenverantwortlich durch Anbringen ihres Steckschlosses an den Stecktafeln
vorgenommen.
Die Reservierung eines Platzes für max. eine Stunde ist auch mit nur einem Steckschloss erlaubt. Zur Spielzeit müssen aber
beide Steckschlösser gesteckt sein. Die Vorreservierung ist für maximal 5 Tage im Voraus möglich (z.B.; an einem Montag kann
maximal bis Samstag reserviert werden).
Eine Neubelegung kann erst nach abgespielter Stunde vorgenommen werden.
Beim Doppel kann ein Platz von 4 Spielern für maximal 2 Stunden reserviert werden, d.h. es müssen dann aber auch alle vier
Steckschlösser gesteckt sein.
c)
Sollten Spieler, welche einen Platz belegt haben, sich nicht spätestens zehn Minuten nach der gebuchten Stunde einfinden,
haben andere Clubmitglieder das Recht, den Platz zu belegen.
d)
Es darf keine Dauerbuchung im Sinne einer Abonnementspielzeit geben, d.h. ein Steckschloss zu einer bestimmten Zeit immer
stecken zu lassen.
e)
Der Vorstand hat die Möglichkeit, bestimmte Zeiten und Tage für Einzel- bzw. Mannschaftstraining oder zu Veranstaltungen zu
reservieren.
f)
Die Spielzeit beträgt jeweils 50 Minuten zuzüglich 10 Minuten für Platzpflege (abziehen, Linien reinigen, spritzen)
g)
Steckschlösser, welche falsch gesteckt sind, können durch den Vorstand oder den Sportwart entfernt und bei Vorsatz ggf.
eingezogen werden.
h)
An Sonn- und Feiertagen kann nur auf Platz 1 mit Vorbelegung gespielt werden. Auf Platz 2 kann spielen, wer anwesend ist,
d.h. an diesen Tagen ist eine Vorreservierung nicht möglich. Sind mehr als 2 Spieler anwesend, so haben sich dieselben ggf. auf
eine Doppelpaarung zu einigen. Die Spielzeit beträgt bei einem Einzel max. 1 Stunde, bei einem Doppel max. 2 Stunden.
4.
Platzpflege
Der Platz muss grundsätzlich nach jeder Platzbelegung neu abgezogen und beregnet werden. Die Spieler werden gebeten, die
Plätze rechtzeitig freizumachen.
Es ist nur gestattet, den Tennisplatz in Tennisschuhen zu bespielen. Dieselben müssen in ordnungsgemäßen sauberen Zustand
sein. Holen Sie daher Bälle, die über den Zaun gehen, erst nach Ende der Spielzeit. Werden die Plätze beschmutzt oder
beschädigt, müssen die Benutzer für die Instandsetzung Sorge tragen.
5.
Spielzeiten Schüler
Schüler dürfen montags bis donnerstags nur bis 17:oo Uhr und freitags nur bis 14:oo Uhr Plätze mit Steckschloss vorreservieren. Das
Gleiche gilt bezüglich der Reservierung für Gastspieler. Berufstätige Jugendliche sind von dieser Regel nicht betroffen. Eine
Reservierung für Schüler und Gastspieler ist also grundsätzlich von Freitag, 14:oo Uhr bis Sonntag, 22:oo Uhr und an Feiertagen
nicht möglich. Sollten die Plätze nicht durch erwachsene Clubmitglieder oder berufstätige Jugendliche belegt sein, so können
Schüler auch zu diesen Zeiten spielen. Jederzeit können Schüler mit einem erwachsenen Clubmitglied zu den unter Punkt 2
angegebenen Zeiten spielen.
6.
Gastspieler
Jeder Gastspieler hat pro Stunde 5,00 Euro zu entrichten, d.h. belegen zwei Gastspieler einen Platz, so sind 10,00 Euro zu
bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob Einzel oder Doppel gespielt wird. Die Bezahlung hat vor Spielbeginn durch Einwurf
des Betrags in die Getränkekasse zu erfolgen. Zusätzlich hat der Gastspieler bzw. die Gastspieler eine Bestätigung über die Höhe
des gezahlten Betrags unter Angaben Ihres Namens, des Datums und der Spielzeit ebenfalls in die Getränkekasse einzuwerfen.
Clubmitglieder dürfen zusammen mit Gastspielern grundsätzlich reservieren.
7.
Trainer
Trainer können nur vom Club zugelassen bzw. anerkannt werden. Für sie ist keine Platzgebühr zu entrichten. Bringt ein
Clubmitglied seinen eigenen Trainer mit, so ist dieser als Gastspieler zu betrachten und muss die entsprechende Gebühr entrichten
(siehe Punkt 6).
8.
Forderungsspiele (Ranglistenspiele)
Für Forderungsspiele sind die Plätze -wie oben dargestellt- durch Ranglistenspieler zu reservieren. Zusätzlich ist mit dem
Steckschloss das Schild „Forderung“ anzubringen und das Spiel auf der Forderungsliste ordnungsgemäß einzutragen.
Kann ein Forderungsspiel nicht nach einer Stunde beendet werden, haben die Spieler das Recht, das Spiel auf demselben Platz zu
beenden, auch wenn dieser durch andere Clubmitglieder vorreserviert war. Die Spieler müssen den Platz aber sofort nach
Beendigung freigeben. Ein Forderungsspiel wird auf zwei Gewinnsätze gespielt.
9.
Ausschluss bei vorsätzlichem falschen Belegen
Wir sind bestrebt, in unserer Tennisanlage einen reibungslosen und fairen Spielbetrieb zu ermöglichen. Mitglieder, die durch
vorsätzliches und falsches Belegen und Eintragen gegen diese Spiel- und Platzordnung verstoßen, können vom Vorstand auf
bestimmte Zeit oder für immer vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Der Clubbeitrag wird dabei nicht erstattet.
10.
Verbandspiele/Turniere
Sollten schon belegte Plätze zu Turnieren, Verbandsspielen oder anderen Veranstaltungen benötigt werden, hat der Vorstand das
Recht, Belegungen aufzuheben.
Wittlensweiler, den 13. Mai 2010
Peter Morlok
1. Vorsitzender